Pressemitteilung

Warum Bodenverkehrsdienstleister bisher bei staatlichen Corona-Hilfen durchs Raster fallen – eine kurze Erläuterung

By 10. Dezember 2020 No Comments

Die Bundesregierung hat im Rahmen der Corona-Pandemie unterschiedliche Unterstützungsprogramme aufgelegt, die die Erschwernisse der Krise für Unternehmen abmildern sollen. Konkret handelt es sich um

(1) Überbrückungshilfen für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU),

(2) die sogenannte Novemberhilfe sowie

(3) rückzahlbare Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Im Bereich der Unterstützungshilfen ist der Zugang zu diesen Programmen auf KMU-Unternehmen (Unternehmen bis max. 250 Mitarbeiter) begrenzt. Nahezu alle Dienstleister im Bodenverkehr übersteigen diese Mitarbeitergrenze deutlich und sind somit nicht anspruchsberechtigt.

Die sogenannten Novemberhilfen stehen Unternehmen zu, die durch behördliche Schließung direkt betroffen sind oder zu den indirekt betroffenen Unternehmen zählen, wie z.B. Hotels oder Zulieferer der Gastronomie. Auch hier fallen die privaten Bodenverkehrsdienstleister durchs Raster.

Die Darlehensaufnahme im Rahmen der KfW-Programme wird zunehmend dadurch erschwert, dass von Seiten der Kreditinstitute positive Eigenkapitalien vor Beantragung gefordert werden, diese jedoch aufgrund der Schwere der Krise oftmals negativ sind. Zusätzlich kommt erschwerend hinzu, dass unabhängig von der Gewährung dieser Darlehen die Dienstleister vom künftigen Kapitaldienst nahezu erdrückt würden.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass aufgrund der speziellen Struktur der Dienstleister im Bodenverkehr bis dato die staatlichen Förderprogramme keine Anwendung finden können.